BC. Mönchengladbach e.V.

 

 

 

 

 

 

 

Verbands- und Clubinformationen

 

 

 

     Inhaltsverzeichnis

 

 

 

1. Was muss alertiert werden - was darf nicht alertiert werden ?

Zu alertieren sind zum einen alle konventionellen Eröffnungen jeder Stufe sowie zum anderen alle konventionellen Gebote bis einschließlich 3 SA. Ein Gebot ist konventionell, wenn es durch eine Partnerschaftsvereinbarung eine Bedeutung erhält, die nicht aus der Höhe oder der Farbe der Reizung ersichtlich ist. Hierzu gehören beispielsweise Längen oder Kürzen in ungereizten Farben oder Eröffnungen auf 1er-Stufe, deren Stärke vereinbarungsgemäß unterhalb der 18er-Regel liegen kann. Des weiteren sind die folgenden ungewöhnlichen Ansagen zu alertieren:

  1. Eröffnungen mit 3 in Farbe, wenn diese keine Sperransagen (i.S. § 6 Abs.2 Nr.2 ZSuK, Anhang B) sind, insbesondere wenn sie mehr als 11 Figuren-Punkte beinhalten können;

  2. natürliche 2 Treff-Eröffnungen (wie z.B. im Precision);

  3. schwache natürliche Eröffnungen in Farbe auf 2er-Stufe (sog. Weak-Two’s);

  4. SA-Eröffnungen auf 1er- oder 2er-Stufe, die keine ausgeglichene Verteilung enthalten (i.S. § 6 Abs.2 Nr.6 lit. d ZSuK, Anhang B), daher insbesondere die Eröffnung mit 1 SA, wenn

    1. regelmäßig eine 5er-Oberfarbe oder ein Single enthalten sein kann,

    2. gewisse ausgeglichene Verteilungen (z.B. 4er-Oberfarben) ausgeschlossen sind,

    3. mit weniger als 12 oder mit mehr als 19 Figurenpunkten eröffnet wird oder

    4. die Figurenpunktspanne mehr als 4 Figurenpunkte beträgt;

  5. natürliche 2 Treff-Antworten auf 1 SA-Eröffnungen;

  6. Transfer-Gebote;

  7. forcierende 1 SA-Antworten auf Eröffnungen mit 1 in Farbe;

  8. invertierte (also starke) Hebungen;

  9. alle schwachen Sprungantworten;

  10. sämtliche schwachen Sprunggegenreizungen;

  11. nicht forcierende Farbwechsel einer ungepassten Hand auf natürliche Farberöffnungen oder Gegenreizungen mit 1 oder 2 in Farbe.
  12. 3 Treff Antwort auf die 2 SA-Eröffnung, sofern es sich nicht um einen einfachen Stayman handelt.

Ein Trial-Bid muss ebenfalls alertiert werden, da es sich um eine Partnerübereinkunft handelt.

Unabhängig von der Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichen Ansagen i.S. Abs.3 dürfen folgende Ansagen nicht alertiert werden:

  1. Pass-, Kontra- oder Rekontra-Gebote;

  2. Unterfarberöffnungen, die mindestens drei Karten in der genannten Farbe zeigen und keine spezifische Haltung in einer anderen Farbe versprechen;

  3. 2 Treff als Stayman (einfach oder erweitert, vorausgesetzt: 2 Treff verspricht systemgemäß eine 4er-Oberfarbe) auf eine 1 SA-Eröffnung einschließlich der direkten konventionellen Antwort mit 2 ¨ (= keine 4[+]er Oberfarbe); sowie 3 Treff auf eine 2 SA-Eröffnung, sofern es sich um einen einfachen Stayman handelt.

  4. 2 Treff als stärkste Eröffnung im Bietsystem, sofern keine schwache Variante enthalten ist (vgl. Abs.3 Nr.2);

  5. starke (19 [+] Figurenpunkte) und zumindest semi-ausgeglichene (i.S. § 6 Abs.2 Nr.6 lit. b ZSuK, Anhang B) 2 SA-Eröffnungen;

  6. starke natürliche Eröffnungen auf 2er-Stufe in Karo, Coeur oder Pik (sog. Semiforcing, vgl. Abs.3 Nr.3);

  7. starke Sprungantworten und Sprunggegenreizungen;

  8. Gegenspielkonventionen (Ausspiel und Markierungen).

 

2. was noch zu alertieren ist: 

·       Gegenreizungen auf der 1er-Stufe, die nicht wenigstens mit einer 5er-Länge und mit einer Stärke von 9-18 FL gemacht werden.

·       Gegenreizungen auf der 2er-Stufe ohne Sprung, die nicht wenigstens eine 6er-Länge (oder eine 5er Länge von sehr guter Qualität), und einer Stärke von 11-18 FL haben. Ausnahme: Die Gegenreizung 2 Coeur nach 1 Pik kann eine 5er-Länge mit einem Minimum von 12 FL beinhalten.

 

Der Alertierende muss sich davon vergewissern, dass die Gegner die Alertkarte gesehen haben !

  

3. Die Stopkarte:

 

       Ein Spieler, der ein Eröffnungsgebot auf Zweier- oder höherer Stufe oder ein Sprunggebot im späteren Verlauf der Reizung gemacht hat, ist verpflichtet, vor seiner Ansage „Stop“ zu sagen bzw. die Stopkarte zu legen. Der nächste Spieler darf erst dann ansagen, wenn derjenige, der „Stop“ gesagt hat, durch ein „Go“ (bzw. Wegnahme der Stopkarte) nach 10 Sekunden die Reizung wieder frei gegeben hat.

 

4. Beschränkungen für Eröffnungen (Auszug aus der TO ab 01.02.04)

1. Farberöffnungen auf der 1er Stufe müssen systembedingt immer der 18er Regel entsprechen.

2. Eröffnungen auf 2er- oder höherer Stufe müssen systembedingt entweder die 18 Regel erfüllen, oder den folgenden Bedingungen genügen:

a) Schwache Einfärber müssen mindestens eine 6er Länge und mindestens 5 Figurenpunkte enthalten.

 

5. Änderungen der Turnierordnung ab 01.02.2004

Bitte machen Sie sich mit den Änderungen vertraut !

  1. Alle Änderungen sind nachzulesen im Bridgemagazin Nr. 1 / 2004 und folgenden Ausgaben.
  2. Die kompletten Änderungen finden Sie auf der Homepage des DBV.

  

 Für uns ist besonders wichtig:

§ 32 Abs. 1  Nr. 4 bis 10, in denen die Weitergabe von Boards geregelt wird.

 § 2 und 6 , Anhang B der Turnierordnung in denen die Stärke von Farberöffnungen und schwache Eröffnungen auf 2er- oder höherer Stufe neu geregelt werden.

 § 6 Abs. 2 Nr. 2 Anhang B:

 Eröffnungen auf 2er- oder höherer Stufe müssen systembedingt entweder die 18er-Regel erfüllen oder den folgenden Bedingungen genügen:

a)    Schwache Einfärber müssen mindestens eine 6er-Länge und mindestens 5 Figurenpunkte enthalten.

b)   Schwache Zweifärber müssen mindestens eine 5 – 5 Verteilung und mindestens 5 Figurenpunkte enthalten.

 

  

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